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Berlin 11. März 2010
SPD-Medienkommission legt Eckpunkte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor
Die SPD-Medienkommission hat Eckpunkte für eine zukunftsorientierte und faire Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internetzeitalter erarbeitet. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL erklärt dazu:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz ein unverzichtbares Element in einem Mediensystem, das den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft entsprechen soll. Es gilt daher unverändert der Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, als Gegenleistung zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags für eine zukunftsorientierte und ausreichende Gebührenausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen.
Die Verfügbarkeit von Rundfunk- und sonstigen Medienangeboten via Internet bietet ungeahnte neue Möglichkeiten der Kommunikation in einem demokratischen Staatswesen. Die SPD sieht darin in erster Linie eine große Chance. Der damit einhergehende gesellschaftliche Veränderungsprozess erfordert aber auch vom Gesetzgeber entsprechende Anpassungen. Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne europarechtlicher Vorgaben präzisiert und die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet neu geregelt. Dabei wurde zugleich den Vorgaben des BVerfG (zuletzt Entscheidung vom 11.09.2007) zur Rundfunkfinanzierung Rechnung getragen. Basis für die Rundfunkgebührenerhebung ist das Vorhalten eines Rundfunkempfangsgerätes (gerätebasierte Rundfunkgebühr). Nachdem sich die Länderparlamente zunächst darauf verständigt hatten, für so genannte neuartige Geräte (PC, Handy etc.), die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, die Gebührenpflicht bis zum 31.12.2006 auszusetzen, wurde mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen Rundfunkgebührenstaatsvertrag "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" eine Gebührenpflicht bestätigt, sofern keine traditionellen Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten werden. Dies führte allerdings umgehend zu heftigem Widerspruch.
Die Ministerpräsidenten beabsichtigen nunmehr, im Juni über eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu entscheiden.
Die SPD-Medienkommission hat sich auf Eckpunkte verständigt, die für die Neuordnung der Rundfunkgebührenfinanzierung aus sozialdemokratischer Sicht unverzichtbar sind:
1. Die SPD unterstützt die Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht, da immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft werden, technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet sind (Computer, Handy etc.). Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig.
2. Die SPD plädiert für eine behutsame Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit unter Berücksichtigung europarechtlicher (beihilferechtlicher) und abgabenrechtlicher Vorgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausschließlich auf Haushalte ausgerichtete Gebührenpflicht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr impliziert und eine Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission mit weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung nach sich ziehen könnte.
3. Die neue Gebührenfinanzierung wird an folgenden Parametern gemessen werden: Langfristige Gebührensicherheit. Die neue Gebühr sollte eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben, die die verfassungsrechtliche Grundfrage der ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine möglichst lange Zeit aus einer ständigen aktuellen politischen Diskussion heraushalten kann. Aufkommensneutralität
Der durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellte Finanzbedarf und damit die Höhe der Rundfunkgebühr, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, ist verfassungsrechtlich abgesichert. Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen.
Aufkommensneutralität (in der Verteilung Privat <> Nichtprivat)
Die Sicherung von Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich bislang die Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens beteiligt hat. An dieser Lastenaufteilung ist festzuhalten, d.h. die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.
Verringerung des Kontrollbedarfs
Das jetzige System zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die zur Sicherstellung der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
Einheitlichkeit der Rundfunkgebühr
Am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist jedenfalls festzuhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss.
Angemessener Finanzausgleich
Die Medienkommission nimmt Bezug auf ihren Beschluss vom 16.03.2009, in der sie bereits eine Erhöhung des Finanzausgleichs auf Basis der Feststellungen im 16. KEF-Bericht gefordert hatte. An diesen Feststellungen hat sich durch den 17. KEF-Bericht vom Dezember 2009 nichts geändert. Ergänzend kommt hinzu, dass sich zwischenzeitlich der Ausbau der Maßnahmen zum Leistungs- und Gegenleistungsausgleich im Sinne der Bonner und später Hamburger Beschlüsse der Intendantinnen und Intendanten als auf lange Sicht untaugliches, weil viel zu bürokratisches Mittel erwiesen haben. In der Summe machen die Finanzausgleichssumme und der mühsam ausgehandelte Leistungs- und Gegenleistungsausgleich etwa 1,5% des Nettogebührenaufkommens der ARD aus.
Die Medienkommission plädiert daher nachdrücklich für eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.
Mehr Transparenz beim Einsatz von Leihbeamten
mit der Überschrift „Schleifung der Demokratie“ und dem Untertitel „U-Boote in der öffentlichen Verwaltung“ hatte Prof. Dr. Heinz A. Ries in der Vortragsveranstaltung am 22.08.2008 in Tawern die sogenannten „Leihbeamten“ beschrieben, die Gegenstand der folgenden Pressemitteilung aus der Bundestagsfraktion sind. Der Lobbyismus ist dafür verantwortlich, dass Interessen in die Gesetzgebung Eingang finden sollen, die nicht am Allgemeinwohl, sondern am größtmöglichen Profit bestimmter Kreise orientiert sind. Schlimm genug, offiziell zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass es geübte Praxis ist, U-Boote in Form von Leihbeamten als „Berater“ geschleust werden. Die Forderung der SPD-Fraktion, diesen Kreisen das Handwerk zu legen liest sich gut; sie wird voraussichtlich scheitern, weil durchsetzungsfähige Mehrheiten in diesem Sinne schwer absehbar sind. Die Wirtschaftspartei CDU/CSU wird den Lobbyisten die Tür weiter offen halten nach der Devise, eine Hand wäscht die andere, zusammen mit Klein-Guido werden sie's schon richten. Das alles könnte sich eventuell ändern, wenn das „Befürchtete“ eintritt: linke Mehrheiten in den deutschen Parlamenten.
Klamm: SPD setzt sich durch - Weg frei für Post-Mindestlöhne!
Hannelore Klamm, postpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt die Konkretisierung des Post-Mindestlohntarifvertrages bezüglich des tarifvertraglichen Geltungsbereiches. Damit sei der Weg für Mindestlöhne im Briefdienstbereich endlich frei und der letzte Widerstand der CDU/CSU gegen die Post-Mindestlöhne gebrochen. „Durch die Unions-Blockaden ist in der Vergangenheit viel Zeit verloren worden“, bedauert Klamm. "Die Einführung von Mindestlöhnen im Briefdienstbereich muss jetzt zügig umgesetzt werden", fordert die postpolitische Sprecherin.
Nach Auskunft von ver.di ist der bereits abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag der Dienstleistungsgewerkschaft mit dem Arbeitgeberverband Postdienste in Bezug auf "Betriebe oder Betreibsteile, die überwiegend Briefsendungen für Dritte befördern", konkretisiert worden. Diese Konkretisierung entziehe weiteren Unions-Blockaden bei der Erweiterung des Entsendegesetzes endgültig jede Grundlage, so Klamm. Jetzt sei auch tarifvertraglich klar gestellt worden, wer bei einem Post-Mindestlohn eben nicht gemeint oder betroffen sei.
Die SPD hält die Einführung von Postmindestlöhnen aufgrund der anstehenden Öffnung des deutschen Briefmarktes zum 1. Januar 2008 für die Beschäftigten und zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen für dringend geboten und hat sich hierfür in der Vergangenheit gegen heftige Widerstände der Union eingesetzt. Obwohl sich der Bundesrat bereits mit der Erweiterung des Entsendegesetzes befasst hatte und gegen den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 12. Oktober 2007 keine Einwände erhoben hatte, blockierte die Union die entsprechende Erweiterung des Entsendegesetzes im Bundestag. Den Tarifpartnern gebühre Dank für die aktuelle Konkretisierung.
Der Union sei in der Frage des Post-Mindestlohns für die späte, aber unvermeidliche Einsicht zu danken. Klamm: "Wenn 93 Prozent aller Briefe innerhalb des bestehenden Tarifverbundes zugestellt werden, hätte Herr Kauder und die Union die Korrektheit der Post-Mindestlöhne schon viel früher erkennen können", so Klamm. Der Bundesarbeitsminister müsse jetzt bei der Unions-Fraktion für die weiteren, notwendigen Schritte geschlossene Unterstützung finden, damit der Post-Mindestlohn mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz Anfang 2008 umgesetzt werden könne.
Klamm dankt insbesondere dem SPD-Bundesvorsitzenden, Ministerpräsident Kurt Beck, dass er die Frage der Post-Mindestlöhne kontinuierlich und mit Erfolg auf die politische Agenda gesetzt hat.
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Brief von Kurt Beck und Hubertus Heil,
Die SPD arbeitet seit bald 10 Jahren in Regierungsverantwortung für ein modernes und soziales Deutschland. Unser Ausgangspunkt 1998 war ein Deutschland, das nicht mehr auf seine Kräfte vertraute, das sich mit der Chancenlosigkeit von Millionen Arbeitsloser abzufinden drohte, ein Land, das nicht mehr glaubte, den Aufbau Ost zu meistern, das unentschlossen auf die Globalisierung reagierte und das seinen guten Ruf als Bildungsnation zu verspielen drohte...mehr
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